Mindestsicherung: Kritik an Regierungsplänen reißt nicht ab

Besorgnis und Ablehnung von SOS Mitmensch bis zu den Kinderdörfern

Der von der schwarz-blauen Bundesregierung geplante Rückbau der bedarfsorientierten Mindestsicherung stößt laut Austria Presse Agentur (APA) weiter auf vielstimmige Kritik. Der Umbau zur „Sozialhilfe“ bringt laut dem Gesetzesentwurf Einschnitte beispielsweise für Mehrkindfamilien und ZuwandererInnen mit schlechten Deutschkenntnissen. Mittlerweile sprachen sich auch SOS-Mitmensch, das Rote Kreuz oder die Kinder- und Jugendanwaltschaften gegen diesen Rückbau aus.

„Der Gesetzesentwurf in seiner vorliegenden Form bedeutet die Abschaffung von sozialen Mindeststandards und damit die Abkehr vom Gedanken einer menschenwürdigen Mindestsicherung für bedürftige Menschen“, protestierte etwa SOS Mitmensch in einer Stellungnahme: „Menschen werden wieder zu angsterfüllten Bittstellern ohne jegliche Absicherung gemacht.“ Es drohe die Verschärfung von Armut in Österreich und ein Fleckerlteppich unterschiedlich niedriger Sozialhilfeniveaus je nach Bundesland.

Scharfe Kritik kam auch vom Österreichischen Roten Kreuz, das sich gegen das erklärte Regierungsziel wandte, die Zuwanderung in das österreichische Sozialsystem zu dämpfen: „Sozialhilfe (Mindestsicherung) als Steuerungsmittel für fremdenpolizeiliche Ziele zu nutzen, ist dem Grundgedanken des österreichischen Sozialstaates bis dato nicht immanent und erscheint dem ÖRK daher befremdlich und systemwidrig. “

SOS-Kinderdorf warnte, dass die im Entwurf geplanten Einschnitte zu einem Anstieg der Zahl von in Armut lebenden Kindern führen würden. Dies werde mittelfristig eine erhöhte Belastung der Gesundheits- und Sozialbudgets bedingen.

Noch schärfer formulierten es die Kinder- und Jugendanwaltschaften der Bundesländer in einer gemeinsamen Stellungnahme. Der Entwurf stelle „in seiner Gesamtheit eine Missachtung des Prinzips der Kindeswohlvorrangigkeit dar“. Auch die vorgesehenen Ausschlüsse bestimmter Personengruppen (u.a. subsidiär Schutzberechtigte und Verurteilte) von der Sozialhilfe führten „zum Entzug ihrer Existenzgrundlage und in direkter Weise auch zu einer Schlechterstellung der haushaltszugehörigen Kinder“.

Allgemeiner formulierte es der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern: „Menschenwürdiges Leben muss unabhängig von Alter, Geschlecht, Familienkonstellation, Herkunft, Behinderung und Fähigkeit zur Teilnahme am Arbeitsmarkt möglich sein.“

Gerhard Jelinek, der Präsident des Oberlandesgerichts Wien, ging auf den geplanten Ausschluss verurteilter Straftäter von der Sozialhilfe ein. „Die davon betroffenen Personen geraten in eine Lage der Perspektivlosigkeit, womit sich das Gefährdungspotenzial, neuerlich in die Kriminalität abzugleiten, signifikant erhöht“, warnte er.