Berufskrankheit oder nicht?

Viele Covid-19-Erkrankte erhalten keine optimale Versorgung. SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan startete daher eine Petition. Jetzt unterstützen!

Die medizinischen und sozialen Langzeitfolgen einer Long-Covid-Erkrankung sind derzeit noch nicht abschätzbar. Bisher gibt es bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) rund 15.000 dokumentierte Krankenstände aufgrund von Long Covid. Die durchschnittliche Dauer der Long-Covid-Krankenstände beträgt 13 Tage. 80 Erkrankte sind bereits über sechs Monate im Krankenstand. Die längsten Krankenstände dauern bereits über ein Jahr. 3.000 Erkrankte waren bereits in Rehabilitation. Sie leiden aber teilweise noch immer an den Folgen der Erkrankung.

Der Teufelskreis bei Long-Covid-Erkrankungen

„Bei Long-Covid-Erkrankungen kommen viele verschiedene Symptome vor“, sagt Andreas Huss, ArbeitnehmerInnen-Obmann in der ÖGK. Häufige Symptome sind Probleme mit der Lunge, körperliche und geistige Erschöpfung, Müdigkeit, Schmerzen und psychische Erkrankungen. Ohne richtige und rechtzeitige Behandlung können die Symptome Betroffene für sehr lange Zeit oder sogar auf Dauer aus dem Arbeitsleben werfen. Damit geraten Betroffene in einen Teufelskreis. Existenzängste und weitere Erkrankungen sind die Folgen.

Ort der Ansteckung entscheidet derzeit über optimale Versorgung

Long-Covid-Erkrankte brauchen die beste medizinische Versorgung und finanzielle Absicherung. Die bekommen aber nicht alle. Der Grund dafür liegt im Versicherungsschutz. Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, übernimmt die Allgemeine Unfallversicherung (AUVA) sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung der Betroffenen. In Österreich werden derzeit aber nur jene berufsbedingten Covid-19-Infektionen als Berufskrankheiten anerkannt, wenn eine Ansteckung in folgenden Einrichtungen bzw. Unternehmungen stattgefunden hat:

  • Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen
  • öffentliche Apotheken
  • Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge
  • Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst
  • Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche
  • Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden
  • Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht

Erfolgte die berufsbedingte Ansteckung aber zum Beispiel im Lebensmittel- oder Einzelhandel, in der Produktion, in vielen Dienstleistungsberufen, in der Bau- und Holzwirtschaft oder in vielen anderen Bereichen, dann besteht kein ausreichender Versicherungsschutz. „Das heißt, dass viele der HeldInnen der Corona-Krise nicht nur beim Corona-Bonus, sondern auch im Falle einer berufsbedingten Ansteckung bei der Anerkennung als Berufskrankheit durch die Finger schauen“, kritisiert SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan. Die richtige Versorgung bei berufsbedingten Covid-19-Erkrankungen muss daher für alle zur Verfügung gestellt werden. Dafür setzt sich auch der ÖGB ein.

Österreich hinkt hinter Deutschland her

Ein Blick über Österreichs Grenzen hinaus zeigt, dass es auch anders gehen kann. In Deutschland besteht die Möglichkeit, dass Infektionen über die Berufskrankheitenliste hinaus als Arbeitsunfall versichert sind. Was in Deutschland möglich ist, fordert Silvan jetzt auch für Österreich: die ausnahmslose Anerkennung von berufsbedingten Covid-19-Infektionen als Berufskrankheit. Dafür hat Silvan eine Petition gestartet und sammelt Unterstützungserklärungen. Berufsbedingte Covid-19-Erkrankungen sollen ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkannt werden.

Hier kann man die Petition jetzt online unterstützen!