ÖGB zu Spekulationen der „Alterssicherungskommission“

Abschlagsfreie Pension nach 45 Arbeitsjahren lässt faktisches Antrittsalter steigen.

„Die Alterssicherungskommission sollte sich eigentlich nicht von der medialen Panikmache der Pensionskürzer-Fraktion beeinflussen lassen“, bedauert Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, den auf Wunsch des ÖVP-Seniorenbundes gefassten Beschluss, wonach die Möglichkeit, mit 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, das Steigen des faktischen Pensionsantrittsalters behindern würde.

Reischl: „Gesetzliche Aufgabe der Alterssicherungskommission ist es, seriöse Mittel- und Langfrist-Gutachten über die finanzielle Nachhaltigkeit des Pensionssystems zu erstellen – und nicht auf Zuruf spekulative Beschlüsse zu fassen.“

„Die Menschen gehen später in Pension, weil sie länger arbeiten wollen, um auf die 45 Arbeitsjahre zu kommen.“

„Aus den Beratungen in den Gewerkschaften wissen wir: Die Menschen gehen später in Pension, weil sie länger arbeiten wollen, um auf die 45 Arbeitsjahre zu kommen“, berichtet Reischl. Das heißt also, dass die Möglichkeit, nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension zu gehen, das faktische Antrittsalter sogar erhöhen kann. Der Beschluss der Alterssicherungskommission ist somit inhaltlich eine Spekulation.

Pensionsantrittsalter hängt stark vom Arbeitsmarkt ab. 

Die langfristige Finanzierbarkeit der Pensionen im Umlagesystem hängt nicht alleine davon ab, ob man nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension gehen kann oder nicht, sondern vor allem von der Zahl der erwerbstätigen Menschen, die Versicherungsbeiträge ins Sozialversicherungssystem einzahlen. Der Arbeitsmarkt ist somit ganz zentral für die Finanzierbarkeit der Pensionen. Der ÖGB fordert daher:

• Beschäftigungsquote der Älteren erhöhen: Mehr Präventionsmaßnahmen, eine alter(n)sgerechtere Arbeitswelt und eine Zahlung von Betrieben, die im Branchenvergleich einen unterdurchschnittlichen Anteil von älteren ArbeitnehmerInnen beschäftigen.

• Beschäftigungsquote von Frauen erhöhen, zum Beispiel durch entsprechende Förderschwerpunkte im AMS; flächendeckendes Angebot an öffentlicher sozialer Infrastruktur, die Vollzeitarbeit ermöglicht: Ausbau von Kinderbildung und -betreuung, Ganztagsschulen und Pflegeplätzen für ältere Menschen.

• Vorhandene Arbeit auf mehr Menschen verteilen: Verkürzung der Normalarbeitszeit im Arbeitszeitrecht und Absenkung der höchstzulässigen Tages- und Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn- und Personalausgleich.

• Stabile Arbeitsmarktintegration durch Qualifizierung: Ausbildung vor Vermittlung, besonders bei Niedrigqualifizierten und Jugendlichen bis 25 Jahre.

• Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt aktiv bekämpfen: Prävention, Früherkennung, wirksame Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.

• Dauerhafte Beschäftigungsmöglichkeiten auf dem „zweiten Arbeitsmarkt“. Neben Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten müssen auch längerfristige und nachhaltige Arbeitsplätze für benachteiligte Menschen geschaffen werden.