Volle Anrechnung in Kraft getreten

Karenzzeiten

Langjährige Forderung der Gewerkschaften erfolgreich umgesetzt

Nach dem Platzen der ÖVP-FPÖ-Koalitionsregierung wegen dem Auffliegen des „Ibiza-Videos“ ist es endlich möglich geworden: In der Parlamentssitzung vor der Sommerpause wurde beschlossen, Karenzzeiten voll anzurechnen. Die Neuregelung ist für alle Ansprüche wichtig, die sich nach der Dauer der Dienstzeit errechnen. Sie gilt für Geburten ab 1. August 2019 und auch für Adoptiv- und Pflegeeltern (keine rückwirkende Anrechnung). In einigen Kollektivverträgen wurden Karenzzeiten schon bisher angerechnet.

Die gesetzliche Anrechnung der Karenzzeiten ist eine wichtige Maßnahme zum Schließen der Einkommensschere und ein Riesenfortschritt für Frauen. Denn es sind nach wie vor überwiegend Frauen, die in Karenz gehen. Durch die neue Regelung wird die Benachteiligung bei Urlaubsansprüchen und Kündigungsfristen beseitigt und Frauen profitieren von höheren Einkommen, weil sie im Gehaltsschema schneller aufrücken. Langfristig wirkt sich das auch positiv auf die Pensionshöhe aus.

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