Unsicherheit am Arbeitsmarkt steigt

Arbeiterkammern gefragter denn je

Unglaubliche Fälle zeigen auf, wie Arbeitgeber versuchen, MitarbeiterInnen fast schon schamlos über den Tisch zu ziehen. Dank starker Arbeiterkammern bleibt es zumeist beim Versuch. Trotzdem oder gerade deswegen hat ihnen die schwarz-blaue Bundesregierung den Kampf angesagt.

Gleich vorweg: Kündigungen sind einer der häufigsten Gründe, warum die Arbeiterkammern für ihre Mitglieder arbeitsrechtlich einschreiten müssen. Denn einen festen Arbeitsplatz für ein ganzes Leben lang gibt es heute kaum mehr. Die durchschnittliche Dauer der Betriebszugehörigkeit liegt laut Statistik Austria bei unter zehn Jahren. Bei den 20- bis 24-Jährigen beträgt sie nur noch knapp über zwei Jahre.

Statistisch gesehen wird in einem Jahr fast jedes zweite Beschäftigungsverhältnis beendet. Saisonarbeitsplätze, vor allem am Bau oder im Tourismus, sind dabei mit eingerechnet. Danach führt der weitere Weg für viele ArbeitnehmerInnen zum Arbeitsmarktservice. Rund eine Million wird arbeitslos. Mitunter auch ein Grund, warum nur mehr die Hälfte der Beschäftigten über das ganze Jahr hinweg vollzeitbeschäftigt ist.

Die Unsicherheit am Arbeitsmarkt steigt. Damit sinkt gleichzeitig die finanzielle Absicherung der ArbeitnehmerInnen.

Bei manchen geht ein Wechsel des Arbeitsplatzes reibungslos über die Bühne. Viele andere können davon nur träumen. Sie suchen Hilfe und Unterstützung bei den Arbeiterkammern. Denn Vertrauen ist gut, Kontrolle ist bekanntlich besser. Abrechnungen werden geprüft, Ansprüche eingefordert. Viele ArbeitnehmerInnen hätten ohne die Unterstützung der Arbeiterkammern kaum die finanziellen Rücklagen, um ein Prozessrisiko auf sich zu nehmen. Die Leistungen der Arbeiterkammern sind für ihre Mitglieder daher auch bares Geld wert.

Fälle, die man nicht glauben würde (beispielhafte Auswahl)

Ãœber Jahre hinweg falsch eingestuft – 18.000 Euro für zwei Bäcker erkämpft

Die beiden Männer, 26 und 30 Jahre alt, waren drei beziehungsweise vier Jahre in dem Betrieb tätig. Dann kündigten sie. Ihr Arbeitgeber blieb ihnen Zahlungen schuldig, unter anderem das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Sie wandten sich an die Arbeiterkammer. Bei der Überprüfung der Abrechnungen kam heraus: Sie waren jahrelang falsch eingestuft und verdienten viel zu wenig. Die AK hat alle Ansprüche erfolgreich eingefordert.


Arbeitgeber „vergaß“ auf Abfertigung für Witwe – Arbeiterkammer holte 8.000 Euro für Hinterbliebene

Der 59-jährige Gebäudereiniger und Vater von drei Kindern war bei dem Betrieb 15 Jahre lang voll erwerbstätig und verdiente 2.000 Euro brutto pro Monat. Er verstarb völlig unerwartet. Der Arbeitgeber sprach der Familie zwar sein Beileid aus, die Abfertigung hat er jedoch nicht bezahlt. Die Witwe wandte sich an die Arbeiterkammer. Die holte für die Hinterbliebenen mehr als 8.000 Euro.


Geschäftsführer erfand Entlassungsgründe – Vorwürfe vor Gericht abgeschmettert, Schwangere erhielt 19.000 Euro

Ein Geschäftsführer hat Anschuldigungen gegen eine schwangere Mitarbeiterin einfach erfunden. Für sie galt aufgrund der Umstände ein besonderer Kündigungsschutz. Diesen wollte der Geschäftsführer umgehen. Er meldete die Mitarbeiterin ohne ihr Wissen rückwirkend bei der Krankenkasse ab und gab als Beendigungsgrund „Entlassung“ an. Sie soll KundInnen herabwürdigend behandelt haben. Die Betroffene wandte sich an die Arbeiterkammer. Vor Gericht blitzte der Geschäftsführer ab. Die 35-Jährige erhielt 19.000 Euro.


Monteur wegen Arztbesuch nach Arbeitsunfall gekündigt – AK NÖ erkämpft über 6.700  Euro für Betroffenen

Ein 41-Jähriger ist als Monteur von Klimageräten bei einer niederösterreichischen Firma beschäftigt und sammelt viele unbezahlte Überstunden. Als er sich bei einem Arbeitsunfall den Finger bricht und deshalb zum Arzt geht, wird er gekündigt. Die AK NÖ musst alle Rechtsmittel ausschöpfen, erkämpft aber schlussendlich mehr als 6.700 Euro an offenen Ansprüchen für den Betroffenen.


Stubenfrau arbeitet 18 Stunden am Tag – AK Wien greift ein

Eine Wienerin war drei Jahre lang in einem Hotel im dritten Wiener Gemeindebezirk als Stubenfrau beschäftigt. Nach der einvernehmlichen Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses fehlen auf der Endabrechnung 770 Euro, die ihr für „Minusstunden“ abgezogen worden waren. Dabei hatte sie über Jahre hinweg nicht selten 16 bis 19 Stunden am Tag gearbeitet, weil sie für KollegInnen einsprang. Und eine Abgeltung der Überstunden war nie erfolgt. Die AK Wien kann aufgrund der abgelaufenen Verfallsfrist die Überstunden leider nicht mehr einklagen, die „Minusstunden“ können aber als unzulässig erklärt werden.


Leasingfirma nutzt Leiharbeiter aus – AK OÖ erkämpft 4.000 Euro für geprellten Lagerarbeiter

Ein Lagerarbeiter aus Linz wird rund eineinhalb Monate als Leiharbeiter in einer großen oberösterreichischen Handelsfirma eingesetzt, jedoch nie ordnungsgemäß bezahlt. Die AK klagt in seinem Auftrag die Leasingfirma und stellte schlussendlich sogar einen Exekutionsantrag. Die offenen Ansprüche des Arbeitnehmers können beim Insolvenz-Entgelt-Fonds eingeholt werden und die AK erkämpft 4.000 Euro.


Vier Paketzusteller schamlos ausgebeutet – AK OÖ erkämpft jeweils rund 3.300 Euro

Vier rumänische Arbeitnehmer werden über das Internet auf eine Stellenausschreibung eines großen niederösterreichischen Paketdienstes aufmerksam.  Zwei von ihnen fahren daraufhin zweieinhalb Wochen lang durchgehend Pakete aus – dann werden alle vier Arbeitsverhältnisse während der Probezeit ohne Bezahlung aufgelöst. Die Männer wenden sich an die AK. Da das Paketunternehmen inzwischen in die Insolvenz geschlittert ist, erkämpft die AK jeweils rund 3.300 Euro an offenen Ansprüchen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds.


Unternehmen kündigt Beschäftigten mit Behinderung – AK NÖ holt mehr als 15.000 Euro für betroffenen Arbeitnehmer

Ein niederösterreichisches Unternehmen kündigt einen Beschäftigten mit Behinderung und behauptet danach, der Mann hätte seinen Behindertenstatus niemals gemeldet. Der Gekündigte bittet die AK um Hilfe und diese stellt daraufhin fest: Die Kündigung war rechtsunwirksam, denn jede/r begünstigte Behinderte hat einen besonderen Kündigungsschutz. Schließlich lenkt das Unternehmen ein und stimmt einem Vergleich zu: Der betroffene Arbeitnehmer erhält eine Abschlagszahlung von 15.700 Euro.


Verkäufer wird zu Unrecht gekündigt – AK Wien erstreitet 20.700 Euro für ehemaligen Verkäufer eines Designermöbelgeschäfts

In einem Wiener Luxusgeschäft laufen die Geschäfte nicht mehr. Der Verkäufer wird vom Arbeitgeber gezwungen, von Kunden Vorauszahlungen zu verlangen, und auch die Lieferanten können nicht mehr bezahlt werden. Daraufhin beschweren sich die Kunden und der Arbeitgeber nimmt die Beschwerden als Anlass, den Verkäufer fristlos zu entlassen. Er bittet die AK um Hilfe: Insgesamt können über 20.000 Euro an Ansprüchen für Kündigungsentschädigung und unbezahlte Überstunden und zurückgeholt werden.


Oberösterreichische Angestellte fristlos entlassen – Arbeiterkammer erkämpfte 2.300 Euro

Weil sie sich weigerte, eine Vereinbarung zur Rückerstattung der Ausbildungskosten von 500 Euro für einen EDV-Kurs zu unterschreiben, wurde eine Angestellte aus Oberösterreich fristlos gekündigt. Die Arbeiterkammer reichte im Auftrag der Frau Klage gegen die Firma ein. Vor Gericht stellte sich schließlich heraus, dass weder ein Arbeitsvertrag noch ein Dienstzettel existierten. Die Angestellte stimmte einem Vergleich zu und erhielt knapp 2.300 Euro.


Arbeitskräfteüberlasser zog ungerechtfertigt Unterbringungskosten vom Lohn ab – Nach AK-Intervention wurden 1.486 Euro zurückgeholt

Einem Dienstnehmer aus Kärnten wird für den Zeitraum vor drei Monaten 1.486 vom Lohn abgezogen, was vom Arbeitgeber mit „Unterbringungskosten“ gerechtfertigt wird. Der Arbeitnehmer wendet sich an die AK. Diese stellt fest: Wenn die Beschäftigung außerhalb des dauerhaften Betriebes stattfindet und vom Arbeitgeber keine angemessene Unterkunft bereitgestellt wird, müssen die Nächtigungskosten vom Arbeitskräfteüberlasser übernommen werden. Für den Kärntner werden knapp 1.500 Euro erkämpft..