Gewisse Kosten müssen ArbeitnehmerInnen im Homeoffice abgegolten werden.
Weiter warten heißt auf eine nachhaltige Homeoffice-Regelung. Obwohl sich die Sozialpartner schon vor Weihnachten geeinigt haben, gibt es auch nach einer weiteren Gesprächsrunde auf ExpertInnenebene weiter keine Lösung. Der Vorsitzenden der Gewerkschaft GPA, Barbara Teiber, ist nun der Geduldsfaden gerissen. Sie wirft dem Finanzministerium eine Blockadehaltung vor: „Der Finanzminister muss endlich ins Tun kommen“, sagte sie gegenüber der Austria Presse Agentur.
Streitpunkt sind steuerliche Detailfragen
„Wir verstehen nicht, warum diese wichtige Sache steht“, sagte Teiber. „Klar ist, dass den ArbeitnehmerInnen im Homeoffice gewisse Kosten ein Stück weit abgegolten werden müssen.“ Und dazu müsse es Werbungskosten zum Absetzen geben. Etwa sei beispielsweise ein Arbeitszimmer zwar komplett absetzbar, ein privat und beruflich genutzter Raum aber nicht. „Wie viele Menschen haben schon ein eigenes Arbeitszimmer zu Hause“, fragt die GPA-Vorsitzende.
„Zum Beispiel müssen die Kosten für einen ergometrischen Stuhl absetzbar sein. Aber da will das Finanzministerium irgendwelche Begrenzungen einziehen. Das ist nicht nachvollziehbar„, argumentiert Teiber. Das Gesamtpaket dürfe nicht durch solcherlei Detailfragen blockiert werden, sagte sie in Richtung von Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). „Er soll ein Machtwort sprechen“, fordert jetzt Teiber klare Worte von Blümel gegenüber den zuständigen ExpertInnen im Finanzministerium.
„An uns Sozialpartnern scheitert es nicht“
„So wie wir das erlebt haben, scheitert es auch nicht am Arbeitsministerium.“ Demnach steht der neue Arbeitsminister Martin Kocher hinter der Einigung, die noch mit seiner Vorgängerin Christine Aschbacher (beide ÖVP) getroffen worden war.
„Es geht um eine Lösung im Sinne von hunderttausenden Betroffenen„, sagt Teiber. „In machen Betrieben arbeiten bis zu 90 Prozent im Homeoffice. Oft ist das ungeregelt, weil es keinen Betriebsrat gibt.“ Es gehe da etwa auch um den wichtigen Versicherungsschutz.
Die Einigung zwischen den Sozialpartnern und der Industriellenvereinigung sieht unter anderem vor, dass eine schriftliche Vereinbarung für ein freiwilliges Homeoffice zwingend ist. Auch ein Rücktrittsrecht ist vorgesehen. Die Arbeitsmittel müssten entweder vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden oder es gibt einen Kostenersatz. Vor Weihnachten hat es bereits so ausgeschaut, als könnte das Modell zum Abschluss gebracht werden. „Aber jetzt haben wir den 21. Jänner“, fordert Teiber eine rasche und endgültige Lösung. Diese soll nachhaltig auch nach Corona-Zeiten funktionieren. Deutschland hat eine solche Regelung seit 20. Jänner. Weitere Gesprächsrunden auf ExpertInnenebene stehen jetzt wohl an. Bis zu einem endgültigen Ergebnis heißt es daher weiter warten.