Trotz Rekordverlust bei Betriebspensionen: Dividenzahlungen und Spesen

Die Versicherten müssen alles zahlen, denn sie tragen das Risiko. Die AK fordert besseren Schutz.

Nach dem Rekordverlust von 2,5 Milliarden Euro im ersten Quartal 2020 konnten die österreichischen Pensionskassen aufgrund der weltweit steigenden Wertpapierkurse im 2. Quartal ihre Verluste wieder reduzieren. Für das erste Halbjahr bleibt aber ein Verlust von 1,1 Milliarden Euro für die eine Million Anwartschafts- und Leistungsberechtigten.

Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer ruft daher erneut das Grundproblem der Betriebspensionen in Erinnerung, welches ebenso für private Pensionen gilt:

„Das Veranlagungsrisiko tragen ausschließlich die Versicherten!“

Es gibt keine gesetzliche Mindestertragsgarantie.  Veranlagungsverluste werden mit dem Geld der BeitragszahlerInnen beglichen. So ist es etwa auch möglich, dass die Pensionskassen selbst in Jahren mit hohen Veranlagungsverlusten Gewinne erzielen. Sogar Dividenden werden an Eigentümer ausgezahlt. Das geht – vor allem jetzt auch in der Krise – mittlerweile sehr vielen zu weit.

Kalliauer fordert daher ein gesetzliches Verbot von Dividendenzahlungen für Jahre mit Veranlagungsverlusten. Und die Versicherten, die aus diesem risikobehafteten System aussteigen wollen und ihr eingezahltes Kapital zurückhaben wollen, sollen eine faire Gelegenheit dazu bekommen.

Weiters fordert die Arbeiterkammer die Wiedereinführung einer gesetzlichen Mindestertragsgarantie für die geleisteten Einzahlungen. „Auch die Betreiber der Pensionskassen müssen einen fairen Anteil des Risikos übernehmen“, so Kalliauer.

Mehr Transparenz bei Spesen und Gebühren

Bei den Kosten braucht es mehr Transparenz: Alle der Veranlagungsgemeinschaft verrechneten Spesen und Gebühren müssen offengelegt werden. Zudem soll nicht nur die Gesamtperformance ausgewiesen werden, sondern die Performance jeder einzelnen Anlagekategorie.

Wer in Pensionskassen einzahlt, muss sich darüber klar sein, dass diese Gelder an den Finanzmärkten veranlagt werden und damit einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt sind. Der Staat darf daher auch nicht zur Kasse gebeten werden, wenn private Spekulationen nicht aufgehen.

Eine stabile Altersvorsorge sieht jedenfalls anders aus.

Verschärfend kommt dazu, dass in einem erheblichen Ausmaß auch in anderen Währungen wie Schweizer Franken oder US-Dollar veranlagt wird und man dadurch die Menschen auch noch dem Risiko von Wechselkursschwankungen aussetzt.

Die letzten Monate und die Coronavirus-Pandemie haben einmal mehr gezeigt, dass nur das staatliche Pensionssystem sicher ist. Denn die Veranlagung von angespartem Geld auf Aktien- und Anleihemärkten ist und bleibt hoch riskant.