1. Mai: Klarstellung zum Öffnungsplan der Regierung gefordert

Bundeskanzler brüskiert ArbeitnehmerInnen – hat er Geschäften erlaubt, ausgerechnet am Feiertag wieder aufzusperren?

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer feiern am 1. Mai ihren „Tag der Arbeit“. Der 1. Mai ist in Österreich ein Feiertag, also ein gesetzlich festgelegter Feiertag für alle Österreicherinnen und Österreicher. Dennoch will Bundeskanzler Kurz wortwörtlich am 1. Mai die Geschäfte öffnen und Dienstleistungen wie Friseure und Friseurinnen, Fußpflege und Maniküre wieder erlauben. Dieses Datum setzte der Bundeskanzler in seinen Ankündigungen zur Lockerung der Corona-Maßnahmen in TV-Interviews fest. „Die ständige Wiederholung des 1. Mai ist eine bewusste Provokation der Gewerkschaften und sicher kein Schlampigkeitsfehler des Bundeskanzlers. Wer den ‚Tag der Arbeit‘ derart geringschätzt, brüskiert alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihren Anliegen in unverschämter Weise“, kritisiert FSG-Vorsitzender Rainer Wimmer.

Wortwörtlich sagte Sebastian Kurz im Parlament: „Wir können mit 1. Mai den Handel und einen Großteil der Dienstleistungen wieder hochfahren.“ ÖVP-Klubobmann Wöginger spricht dann eine halbe Stunde später vom 2. Mai. „Dieses Verwirrspiel führt dazu, dass einzelne Friseure und Friseurinnen sich schon bereit machen, Termine für den 1. Mai anzunehmen. Auch das scheint beabsichtigt“, sagt Wimmer. Die FSG fordert daher den Bundeskanzler auf, eine umgehende Klarstellung zum Öffnungsplan im Mai abzugeben, denn niemand habe etwas davon, wenn gerade in dieser schlimmen Krise die Menschen weiter verunsichert werden.

Will Regierung nach Karfreitag weiteren Feiertag streichen?

„Es sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das Land am Laufen halten. Diese Leistung muss auch finanziell honoriert werden. Menschen, die wiederum ihren Arbeitsplatz verloren haben, brauchen jeden Euro zum Leben. Eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent ist daher überfällig. Diese Anliegen stehen für uns am 1. Mai 2020 im Mittelpunkt. Ebenso muss der 1. Mai als Feiertag erhalten bleiben und darf nicht wie der Karfreitag gestohlen werden“, betont Wimmer.

>> Beitrag in der Tageszeitung Kurier: „Der Kanzler will den 1. Mai in Misskredit bringen“