Drittes Corona-Hilfspaket im Nationalrat beschlossen

Josef Muchitsch: Mehr Mittel für AMS und Klarstellung zu Pendlerpauschale

Das mittlerweile dritte Corona-Hilfspaket wurde am 3. April 2020 im Nationalrat beschlossen. Neben der Koalition stimmte auch die SPÖ für die Vorlagen.

Dass es im Nationalrat die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit gab, war einem Entschließungsantrag zu verdanken, in dem die Koalition gemeinsam mit der SPÖ unter anderem mehr Mittel für das AMS und ein zinsenloses Moratorium (= Aufschub) bis Jahresende für Steuern, Sozialversicherung und Energielieferungen vorschlägt. SPÖ-Sozialsprecher und Vorsiztzender der Gewerkschaft Bau-Holz  Josef Muchitsch betonte, dass einige Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen erreicht worden seien: „Aber es ist noch nicht genug. Wir bleiben dran.“ Doch in der Krise müsse man zusammenhalten. Das Wort der Regierung müsse aber halten, meinte er.

Zur Erinnerung: Hätten sich die Sozialdemokraten bei der Abstimmung ebenso wie FPÖ und NEOS verhalten, hätte dem gesamten Paket das Scheitern gedroht – und damit auch Maßnahmen wie etwa Delogierungsverbot oder Erhalt des Pendlerpauschale.

Das Paket ist äußerst umfangreich und bringt etwa dem Bildungsminister umfassende Kompetenzen im Schulbereich. So wird er Fristen und Stichtage des laufenden bzw. kommenden Schul- bzw. Studienjahrs inklusive der Ferien abändern können.

Im letzten Moment eingebracht wurden noch etliche Änderungen, etwa wird es ermöglicht, für die Zurücknahme verhängter Betretungsverbote bestimmte Auflagen anzuordnen. Auch wurden die Rahmenbedingungen für eine bezahlte Auszeit wegen eines besonderen Risikos bei einer Corona-Erkrankung festgelegt.

Eine Erleichterung für MieterInnen ist die Bestimmung, wonach Delogierungen während der Krise verboten werden und vorerst auch Klagen wegen nicht bezahlter Mieten unzulässig sind. Kredite von VerbraucherInnen und Kleinstunternehmen müssen drei Monate lang gestundet werden. Ein Hilfspaket wird auch Zeitungen und Privatsendern zugestanden.

Das Pendlerpauschale kann weiter bezogen werden, wenn man wegen der Corona-Krise z. B. im Home-Office arbeitet. Die eigentlich mit Mai fällige Erhöhung der Gerichtsgebühren wird zumindest bis zum Jahresende ausgesetzt. Für einen Fonds zur Hilfe für einkommensschwache Familien mit Kindern werden 30 Millionen zur Verfügung gestellt. Weiters wird klar gestellt, dass die Unfallversicherung auch für das Home-Office gilt.

Für den künftig in Supermärkten verpflichtenden Mund- und Nasenschutz wird klar gestellt, dass für entsprechende Schnellmasken keine Zertifizierung nach dem Medizinproduktegesetz notwendig ist.

Der Covid-19-Krisenbewältigungsfonds wird von vier auf 28 Milliarden, der Härtefallfonds von einer auf zwei Milliarden aufgestockt. Sonderzuwendungen, die wegen Leistungen während der Corona-Krise ausgeschüttet wurden, werden bis zu 3.000 Euro steuerfrei gestellt.