Beibehaltung der Hacklerregelung ist leistbar

Geplante KÖSt-Senkung belastet Budget mit 1,5 Milliarden, abschlagsfreie Pensionen machen weit weniger aus

„Das Stimmungsbild unter den ArbeitnehmerInnen und die vielen Zuschriften, die uns erreicht haben, zeigen, dass die Wiedereinführung der abschlagsfreien Pension für alle ASVG-Versicherten, die mindestens 45 Jahre gearbeitet haben, der richtige Schritt war. Und es ist leistbar, diese Maßnahme beizubehalten“, sagt PRO-GE-Vorsitzender Rainer Wimmer. In den letzten Tagen und Wochen seien unterschiedliche Zahlen rund um die Kosten der im vergangenen September beschlossenen Maßnahme aufgetaucht.

Zahlen sprechen für Hacklerregelung

Seriöse Auskunft über die tatsächlich zu erwartenden Aufwendungen hat die Sozialministerin der ExpertInnenregierung, Brigitte Zarfl, in einer Anfragebeantwortung im Dezember 2019 geliefert: Das Sozialministerium geht davon aus, dass sich die Kosten im Jahr 2020 auf 13 Millionen Euro belaufen und dann jährlich um 26 Millionen steigen, im Jahr 2025 also bei 143 Millionen liegen. Zum Vergleich: Die Pensionsaufwendungen betrugen laut Rechnungsabschluss der PVA alleine im Jahr 2018 rund 32 Milliarden Euro.

Das Sozialministerium hat in dieser Anfragebeantwortung betont, dass die neue Regelung durchaus zu Vorzieheffekten beim Pensionsantritt führen könne. In der Kostenschätzung der Pensionsversicherungsanstalt (50 Millionen Euro jährlich) sind diese möglichen Vorzieheffekte inkludiert.

Diesen Vorzieheffekten stehen aber auch Warteeffekte gegenüber, das heißt, dass Personen den geplanten Pensionsantritt hinauszögern, um ausreichend Beitragsmonate zu sammeln, damit keine Abschläge hingenommen werden müssen. Diese Warteeffekte sind in keiner Prognose abgebildet.

Im Jahr 2018 gab es unter den knapp 11.000 Neuzugängen in die Langzeitversichertenpension exakt 5.691 Personen, die über 45 Arbeitsjahre verfügten. „Legt man die Zahlen aus 2018 zugrunde, bedeutet das, dass nur rund die Hälfte aller, die die Langzeitversichertenpension in Anspruch genommen haben, auch in den Genuss der Abschlagsfreiheit gekommen wären“, sagt Wimmer. Für die andere Hälfte ist der Anreiz nun umso größer, noch so lange weiterzuarbeiten, bis die 540 Beitragsmonate erreicht sind.

Regierung verzichtet bereitwillig auf Einnahmen

„Während die abschlagsfreie Pension als große Belastung bezeichnet wird, wird im Gegenzug bereitwillig auf Einnahmen verzichtet“, sagt Wimmer. Er führt in diesem Zusammenhang die von der neuen Regierung geplante Abschaffung der Schaumweinsteuer an, die laut Bundesrechnungsabschluss des Rechnungshofes im Jahr 2018 rund 23 Millionen an Einnahmen gebracht hat. Ebenso soll die Körperschaftsteuer auf 21 Prozent gesenkt werden, damit entfallen dem Budget jährlich mindestens 1,5 Milliarden Euro.

Von vermögensbezogenen Steuern ist im neuen Regierungsprogramm nichts zu finden. „Es zeigt sich, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird. Während bei Personen, die 45 Jahre oder länger gearbeitet haben, gespart werden soll, ist man im Bereich der Unternehmen und Reichen weitaus großzügiger. Für die betroffenen ArbeitnehmerInnen geht es um 300 Euro brutto, die ihnen im Durchschnitt bisher monatlich von der Pension abgezogen wurden. Das sollten uns die Beschäftigten, die über Jahrzehnte ohne Unterbrechung ins Pensionssystem eingezahlt haben, wert sein“, sagt Rainer Wimmer und hält fest, dass im Bereich des ASVG die Ausgaben für Pensionen im Jahr 2018 zu 98,5 Prozent durch Beiträge der Versicherten gedeckt waren. Das ist ein Wert, der beispielsweise im Bereich der Selbstständigen bzw. Bauern bei weitem nicht erreich wird.

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