Sozialhilfe: Türkis-blaue Unrechtsreform gescheitert

Barbara Teiber erfreut über VfGH-Entscheidung 

„Wir haben immer gesagt, dass der Höchstsatz für Kinder nicht nur menschenfeindlich, sondern auch verfassungswidrig ist. Heute haben wir recht bekommen“, so Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp, zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs bezüglich der Sozialhilfe vom 17. Dezember 2019.

„Auch die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen ist völlig zurecht aufgehoben worden“, so Teiber. Die Gewerkschafterin sagt: „Wir wollen ein Land, wo jene Hilfe bekommen, die sie brauchen, nicht nur jene, die sie aus Sicht von Türkis-Blau verdienen.“

Die soziale Absicherung in Österreich sei eine gute, so Teiber. Sie ergänzt aber: „Die türkis-blaue Regierung hat begonnen, das österreichische Sozialsystem auszuhöhlen. Gut, dass der Verfassungsgerichtshof die Unrechtsreform der Sozialhilfe widerrufen hat.“