ÖVP unterstellt Bediensteten des Bundeskanzleramts die Weitergabe von Daten
„Österreichs Beamtinnen und Beamte sowie die Vertragsbediensteten leisten großartige Arbeit. Teil ihres Berufsethos sind die Objektivität und die Unabhängigkeit. Sie sind das Herz dieser Republik. Eine Verleumdung unserer Kolleginnen und Kollegen ist inakzeptabel“, kommentiert FSG-GÖD Vorsitzender Hannes Gruber die Aussage von ÖVP-Generalssekretär Nehammer am 23. Juli 2019 in der ORF-Sendung ZIB 2. Nehammer stellte den Vorwurf in den Raum, dass Beamtinnen und Beamte des Bundeskanzleramts Daten an die SPÖ weitergeben würden.
Auch der hauptverdächtigte ÖVP-Mitarbeiter in der Reißwolf-Affäre argumentierte gegenüber der Polizei, er habe Akten vernichten müssen, um sie vor einer Weitergabe durch Beamtinnen und Beamte zu bewahren, denen er ein politisches Naheverhältnis zur SPÖ unterstellte.
„Ein ÖVP-Mitarbeiter, der unter falschem Namen bei einer privaten Firma das Schreddern von Festplatten durchführen lässt, anschließend nicht einmal die Rechnung dafür begleicht und gegen den selbst der Verdacht auf Unterschlagung von Beweismitteln im Raum steht, will dafür auch noch den Bediensteten im Bundeskanzleramt die Schuld zuschieben. Das ist ungeheuerlich“, betont Gruber.
Tatsächlich ist die Vernichtung von Datenträgern ein Vorgang, der klaren und strengen Bestimmungen unterliegt. So ist es nur unter Aufsicht erlaubt, bestimmte „Akten“ zu vernichten. Warum hier ein anderer Weg beschritten wurde, ist derzeit nicht bekannt. „Dass Beamtinnen und Beamte des Bundeskanzleramts daran Schuld sein sollen, darf aber ausgeschlossen werden“, ist Gruber überzeugt.