SPÖ-Anträge erfolgreich

FSG-Frauenvorsitzende Ilse Fetik

Ilse Fetik: Recht auf Papamonat und Karenzanrechnung bahnbrechende Schritte im Kampf um Gleichstellung

Der Nationalrat hat am 2. Juli 2019 den Rechtsanspruch auf den Papa-Monat und die Karenzanrechnung beschlossen. Der Antrag der SPÖ wurde von Sozialdemokraten, FPÖ und der Liste JETZT unterstützt. Außerdem beschlossen die Abgeordneten einstimmig eine Änderung beim Kindergeld.

„Der heutige Beschluss im Nationalrat für eine Anrechnung der Karenz auf dienstzeitabhängige Ansprüche und das Recht auf ein Papamonat sind bahnbrechend für die Herstellung von mehr Einkommensgerechtigkeit. Die jahrelange Forderung der Gewerkschaften wird endlich umgesetzt, die gesetzliche Anrechnung von Karenzen bringt Frauen ein höheres Einkommen und das leichtere Erreichen der sechsten Urlaubswoche“, zeigt sich Ilse Fetik, Bundesfrauenvorsitzende der Gewerkschaft GPA-djp und FSG-Frauenvorsitzende, erfreut.

Der Wunsch nach einem Papa-Monat ist dem Arbeitgeber drei Monate im Voraus mitzuteilen. Innerhalb des Zeitrahmens zwischen Geburt des Kindes und dem Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter (acht Wochen nach der Geburt) kann der Vater den Antrittszeitpunkt der Freistellung frei wählen.

Keine Unterstützung für den Papa-Monat gab es von ÖVP und NEOS.

Änderung beim Kindergeld

Einstimmig wurde eine finanzielle Änderung beim Kindergeld beschlossen. So wird die Zuverdienstgrenze mit 1. Jänner 2020 von 6.800 auf 7.300 Euro angehoben. Zudem wird eine Nachfrist für Selbstständige für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes eingezogen. Seit dem 1. Jänner 2012 haben Eltern bis zum Ablauf des zweiten, auf das Bezugsjahr folgende Kalenderjahr Zeit, einen Einkünfte-Nachweis zu erbringen, um das Nichtüberschreiten der Zuverdienstgrenze zu beweisen. Diese Frist wurde vielfach nicht eingehalten. Daher wird die Frist zur Abgrenzung für Selbstständige für Geburten von 1. Jänner 2012 bis 28. Februar 2017 bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Gleichzeitig wird mittels eines eigenen Gesetzes bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft ein mit rund einer Million dotierter „Jungfamilienfonds“ eingerichtet. Er soll Selbstständige unterstützen, die nur wegen einer Fristversäumnisses Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen mussten.

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