Wie wirkt sich das ArbeitnehmerInnen-feindliche Arbeitszeitgesetz in der Praxis aus?

Arbeitszeit

60 Stunden pro Woche arbeiten? ÖGB-Arbeitszeit-Hotline: 0800 22 12 00 60

Was der 12-Stundentag/die 60-Stundenwoche bringen.

Gleitzeit
Eine besondere Form der Verteilung der Normalarbeitszeit stellt die Gleitzeit dar. Hier bringt die gesetzliche Änderung die Möglichkeit mit sich, die zuschlagsfreie Normalarbeitszeit von 10 auf bis zu 12 Stunden am Tag auszuweiten. Auf bestehende Gleitzeitvereinbarungen hat das aber keine unmittelbare Auswirkung. Wenn in der bestehenden Gleitzeit-Betriebsvereinbarung die Normalarbeitszeit am Tag höchstens 10 Stunden betragen darf, dann bleibt das aufrecht. 11. und 12. Stunde sind nun aber als Überstunden möglich. „Es besteht keine Notwendigkeit, an diesen bestehenden Vereinbarungen etwas zu ändern“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.

Sonn- und Feiertagsarbeit
Völlig neu ist nun die Möglichkeit, Arbeit am Sonn- und Feiertag per Betriebsvereinbarung zuzulassen. Sonn- und Feiertagsarbeit war bisher auf Ausnahmen beschränkt und nur aufgrund einer Ausnahmeverordnung oder eines Kollektivvertrags zulässig. Diesen Ausnahmen werden nun ausgedehnt. Zwar betrifft diese Ausdehnung derzeit nur vier Sonn- oder Feiertage im Jahr pro ArbeitnehmerIn. Allerdings ist zu befürchten, dass dies der erste Schritt zu einer weiteren Öffnung ist und damit auf Dauer Sonn- und Feiertage zu ganz normalen Arbeitstagen werden. Achitz: „Daher sollten derartige Vereinbarungen gar nicht erst abgeschlossen werden!“

Normalarbeitszeit
Die häufigste Betriebsvereinbarung zum Thema Arbeitszeit ist jene, die grundsätzlich die Verteilung der Normalarbeitszeit regelt. Da die gesetzlichen Änderungen aber gerade im Bereich der Normalarbeitszeit nichts verändern, besteht in diesem Bereich keinerlei Handlungsbedarf. Die Normalarbeitszeit ist von den Änderungen nicht betroffen.

Ãœberstunden
Weil überlanges Arbeiten der Gesundheit schadet, musste für Sonderüberstunden (bis zu 12 Stunden pro Tag und 60 Stunden in der Woche) der Betriebsrat eingebunden und eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Da diese Überstunden nun unmittelbar durch das Gesetz zugelassen sind, sind die entsprechenden bestehenden Betriebsvereinbarungen gegenstandslos geworden. Der Betriebsrat kann künftig keine günstigeren Regelungen mehr für die Belegschaft aushandeln, er hat mit diesen Neuerungen kein Mitspracherecht mehr.

>> Gegenüberstellung: Was ändert das neue Arbeitszeitgesetz?

Arbeitszeitaufzeichnungen mit dem AK Zeitspeicher

Die AK rät zu genauen Arbeitszeitaufzeichnungen und bietet einen „AK Zeitspeicher“ für PC und Smartphones. Denn Arbeitszeitaufzeichnungen sind die Grundlage für die Kontrolle der Auszahlungen der Mehr- und Ãœberstunden.

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