FSG-Srba fordert Aufnahme der Wertsicherung der Pensionen in Verfassung

Seniorenbund soll Widerstände im Seniorenrat aufgeben: Anliegen von 2,3 Millionen PensionistInnen nicht wegen Regierungsinteressen auf Eis legen


Die „klar formulierte Aufnahme der Wertsicherung der Pensionen“ in die österreichische Bundesverfassung, fordert der Vorsitzende der Fraktion der sozialdemokratischen PensionistInnen im ÖGB, Rudolf Srba. „Die derzeitige Formulierung in der Verfassung, dass es eine nicht näher definierte Alterssicherung geben muss, reicht nicht aus, um die Menschen vor künftiger Armut im Alter ausreichend zu schützen“, sagt Srba. Der Chef der FSG-PensionistInnen fordert die VetreterInnen des ÖVP-nahen Seniorenbunds deshalb auf, ihre Widerstände gegen bereits eingebrachte entsprechende Anträge im Österreichischen Seniorenrat aufzugeben. „Man kann nicht die Interessen von 2,3 Millionen PensionistInnen einfach auf Eis legen, nur weil die Forderungen der SeniorenvertreterInnen der derzeitigen Regierung offenbar politisch nicht genehm zu sein scheinen“, appelliert Srba an die Mitverantwortung des Seniorenbundes „für über ein Viertel der österreichischen Bevölkerung“.

Der Österreichische Seniorenrat hat als die gesetzliche Interessenvertretung der PensionistInnen bei seiner Vollversammlung am 14. November 2017 einstimmig eine umfassende Leitresolution beschlossen, die u.a. auch den Mitgliedern der Bundesregierung und den Klubobleuten der im Nationalrat vertretenen Parteien übermittelt wurde. „Im Regierungsprogramm der neuen Bundesregierung haben die Forderungen des Seniorenrats allerding so gut wie gar keinen Eingang gefunden“, kritisiert Srba.

Die FSG-PensionistInnen unterstützen deshalb den Antrag des Pensionistenverbandes Österreichs (PVÖ) im Seniorenrat. In diesem Antrag wird die Bundesregierung gebeten und aufgefordert, die vom Seniorenrat geforderten Maßnahmen in ihr Arbeitsprogramm aufzunehmen und umzusetzen bzw. wird um Konkretisierung der im Regierungsprogramm nur vage dargestellten Maßnahmen für die PensionistInnen ersucht, erläutert der Vorsitzende der FSG-PensionistInnen.

Die vom Seniorenrat geforderten Maßnahmen lauten u.a.:

  • Ein Grundrecht auf Alterssicherung einschließlich der Garantie für die Werterhaltung der Pensionsansprüche ist verfassungsrechtlich zu verankern.
  • Wartezeit erste Pensionsanpassung: Die Einführung der Aliquotierung der Pensionsanpassung beginnend mit dem 1. Jänner des Folgejahres nach Pensionsantritt.
  • Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Pension sollen die zehn Jahre mit dem geringsten Einkommen künftig nicht herangezogen werden.
  • Bessere Anerkennung von Kindererziehungszeiten für die Pension.
  • Streichung der Regelung betreffend den Pensionssicherungsbeitrag von öffentlich Bediensteten und anderen Berufsgruppen beispielsweise der Post-, Bahn- oder Landesbediensteten bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.