Kein Sicherheitsabstand, kein Homeoffice und Risikogruppen zur Arbeit gezwungen
In den letzten Wochen der Corona-Krise haben die Sozialpartner gezeigt, wie rasches und professionelles Krisenmanagement funktioniert. Traurig hingegen die Realität in vielen Betrieben hinsichtlich ArbeitnehmerInnenschutz: Keine Sicherheitsabstände, keine Schutzausrüstung, kein Homeoffice und Risikopersonen, die in die Arbeit gezwungen werden. Der Präsident der Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich, Johann Kalliauer, fordert deutliche Konsequenzen: „Es kann nicht sein, dass die Gesundheit der Beschäftigten auf dem Altar der Unternehmergewinne geopfert wird. Wenn Menschen in Parks spazieren gehen, weil sie frische Luft brauchen, dann gibt es tausende Anzeigen. Und wenn Menschen am Arbeitsplatz gefährdet werden, dann soll das geduldet werden?“
Tag für Tag melden sich immer mehr Beschäftigte bei der AK und schildern haarsträubende Vorfälle in den Betrieben. Drei Punkte sind es vor allem, die den ArbeitnehmernInnen unter den Nägeln brennen:
• In vielen Unternehmen wird der gesetzlich (!) vorgesehene Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten und auch Schutzausrüstung verweigert.
• Hunderte ArbeitnehmerInnen müssen in ihre Betriebe kommen, obwohl das gesetzlich (!) vorgesehene Homeoffice möglich wäre.
• Der haarsträubendste Punkt: Selbst Hochrisikopersonen mit Vorerkrankungen (überstandene Herzinfarkte, Rheuma, Lungenerkrankungen, Bronchitis …) werden mit Drohungen in die Firmen gezwungen.
Strafen bei Nichteinhaltung
Die AK fordert Kontrollen und konsequente Strafen bei Nichteinhaltung der Schutzmaßnahmen im Betrieb und bei ungerechtfertigter Verweigerung des Homeoffice: „Wenn Menschen in Parks spazieren gehen, dann hagelt es Anzeigen in ganz Österreich. Und wenn am Arbeitsplatz die Gesundheit der Menschen gefährdet wird, dann passiert nichts. So kann es nicht sein, da sind ganz dringend die Behörden und der Gesetzgeber gefordert – und saftige Strafen“, so Kalliauer.
Die von der Bundesregierung angekündigte Möglichkeit der Risikogruppen für Homeoffice bzw. die vom Bund bezahlte Dienstfreistellung muss sofort umgesetzt werden.