FSG für Finanzierung der Pflege durch Millionärssteuer
„Ja zu dringend notwendigen Verbesserungen bei der Pflege, Nein zur Finanzierung über die AUVA“, so der Vorsitzende der Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen, Rainer Wimmer, zum heute präsentierten Pflegekonzept der ÖVP. „Zuerst hat die aus dem Amt geschiedene ÖVP-FPÖ-Regierung versucht, die Unfallversicherung zu zerschlagen, jetzt will man die AUVA erneut unter Druck setzen, indem man ihre Mittel hin zur Pflege umschichtet. Immer wenn die ÖVP Ideen zur AUVA präsentiert, sind Leistungen für die Versicherten in Gefahr“, so Wimmer.
Millionärssteuer für Finanzierung
Anstatt Leistungen für ArbeitnehmerInnen zu gefährden, spricht sich die FSG dafür aus, für die Finanzierung der Pflege eine Millionärssteuer einzuführen. „Es ist höchst an der Zeit, dass die Reichen einen solidarischen Beitrag leisten. Die Steuerlast wird zum großen Teil von ArbeitnehmerInnen getragen, eine Reform der Pflege wäre ein guter Anlass, andere Finanzierungsquellen zu erschließen“, so Wimmer.
Auch das Argument, dass die Arbeitsunfälle sinken und daher Mittel für die Pflege frei werden, lässt Wimmer nicht gelten. „Gerade im Bereich der Gesundheitsversorgung hat sich viel getan. Die heutige Spitzenmedizin und ausgezeichnete Rehabilitationsprogramme kosten Geld und müssen im Notfall den ArbeitnehmerInnen immer zur Verfügung stehen“, betont Wimmer. Ebenso sei der Rückgang der Arbeitsunfälle nicht nur damit zu erklären, dass die Menschen weniger körperlich arbeiten, sondern auch damit, dass die AUVA großartige Präventionsarbeit leistet. „Wird die AUVA genötigt, einen Teil ihrer Mittel in die Pflege umzuschichten, besteht die Gefahr, dass in diesem Bereich gespart wird und es wieder zu einem Anstieg der Unfallzahlen kommt“, sagt Wimmer.
Forderungen er FSG zur Pflege sind u. a.:
- Um einem Pflegenotstand vorzubeugen, müssen entsprechend dem künftigen Bedarf Ausbildungsplätze für die diplomierte Fachpflege geschaffen werden.
- Absicherung der Pflegefinanzierung: Nachhaltige Sicherstellung der Finanzierung der Pflege durch Implementierung des Pflegefonds ins Dauerrecht, verbunden mit der Einführung einer allgemeinen Vermögenssteuer sowie die Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
- Keine Wiedereinführung des Pflegeregresses
- Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer qualifizierten Pflegeeinrichtung bzw. in einem Pflegewohnhaus
- Rechtsanspruch auf Pflegekarenz bzw. Pflegeteilzeit
- Förderung der Ausbildung von QuereinsteigerInnen in Pflege- und Betreuungsberufen, z. B. Qualifizierungsgeld
- Wesentliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie ein bundeseinheitlicher Personalschlüssel, und der Entlohnung des Pflegepersonals; Unterbinden der Scheinselbstständigkeit bei der 24-Stunden-Betreuung; Ermöglichung einer berufsbegleitenden Weiterbildung für die 24-Stunden BetreuerInnen.
- Flächendeckender Ausbau der mobilen Dienste, Pflegeheime, Tageszentren, alternative Wohnformen, Hospize und Palliativeinrichtungen; generationsübergreifende Wohn- und Betreuungsformen