ÖVP-FPÖ-Regierung gegen höhere Einstufung, Auswirkungen der Ausgabenbremse gehen zulasten der Beschäftigten
„Die Beschäftigten sind offenbar die ersten Leidtragenden der Husch-Pfusch-Kassenreform“, kommentiert Barbara Teiber, GPA-djp-Bundesvorsitzende und FSG-Präsidiumsmitglied, den Bericht der Kronen Zeitung über das Veto der Aufsichtsbehörde des Sozialministeriums gegen eine höhere Einstufung für OP- und Gipsassistenten der AUVA.
„Die Regierung hat immer wieder beteuert, dass es zu keinen Leistungskürzungen kommt und die Patientinnen und Patienten von der Krankenkassen-Zwangsfusion profitieren werden. Jetzt zeigt sich: Während Ministerin Hartinger-Klein in Jubelmeldungen verkünden lässt, dass die Top-Jobs der neuen Gesundheitskasse neu besetzt werden, bekommen Beschäftigte aufgrund der Ausgabenbremse weniger Gehalt, als ihnen zusteht“, zeigt sich Teiber empört und erinnert in diesem Zusammenhang an eklatante Mehrkosten durch Doppelbesetzungen zum Zweck des „Umfärbens“.
Die Gewerkschafterin richtet einen Appell an die Sozialministerin: „Frau Ministerin, bringen Sie das in Ordnung! Die Beschäftigten dürfen nicht unter Ihren Umfärbe-Aktionen zu leiden haben.“
FSG-OÖ kritisiert: „FPÖ-Ministerin akzeptiert Kollektivvertrag nicht“
Für die FSG-Oberösterreich ist der aktuelle Vorfall ein „weiterer Beweis, dass dieser Regierung die ArbeitnehmerInnen egal sind“. Im heurigen Abschluss des Kollektivvertrags der Sozialversicherung wurde nämlich festgelegt, dass OP- und GipsassistentInnen von der Gehaltsstufe I B auf I C höhergestuft werden. Obwohl dieser Kollektivvertrag sowohl in der Trägerkonferenz als auch im Bundesministerium genehmigt wurde, verweigert die zuständige FPÖ-Ministerin Hartinger-Klein den ArbeitnehmerInnen in den AUVA-Unfallkrankenhäusern diese Höherreihung.
„Das ist wirklich unglaublich und eine ganz neue Dimension, dass die Ministerin die Kollektivvertragshoheit einfach ignoriert“, ist der FSG-Landesvorsitzende Andreas Stangl von dieser Vorgehensweise schockiert. Das Vorgehen der Ministerin zeigt ein weiteres Mal deutlich, dass dieser Bundesregierung die ArbeitnehmerInnen völlig egal sind. Schmerzlich ist das vor allem für die betroffenen KollegInnen: Ihnen werden je nach Dienstalter zwischen 161 und 2326,80 Euro pro Jahr vorenthalten. „Es passt ins Bild, dass gerade am Frauentag bekannt wird, wie die Sozialministerin zahlreiche Frauen um ihre Gehaltsansprüche bringt“, schüttelt Stangl den Kopf.
In den Landesstellenausschüssen der AUVA wurden die Höherreihungen bereits teilweise beschlossen, dann aber vom Sozialministerium als Aufsichtsbehörde beeinsprucht. Im Verwaltungsausschuss wurde der Antrag wieder vom Sozialministerium beeinsprucht und damit der AUVA untersagt, einen kollektivvertragskonformen Zustand herzustellen.