Regierung will volljährigen ÜBA-Lehrlingen die Hälfte des Verdienstes streichen
Vor zwei Jahren beschloss der Verwaltungsrat des AMS, dass Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die eine überbetriebliche Ausbildung (kurz ÜBA) absolvieren, eine deutlich höhere Ausbildungsbeihilfe erhalten. Gleichzeitig wurde eine höhere Lehrlingsförderung für Betriebe beschlossen. Eine Win-Win Situation sowohl für die betriebliche als auch die überbetriebliche Lehrlingsausbildung. Auf Grund des Spardiktats der Bundesregierung ist das AMS nun zu Einsparungen gezwungen. Volljährige ÜBA-Lehrlinge sollen nur noch die Hälfte verdienen. Argumentiert wird damit, dass zukünftig die betriebliche Ausbildung forciert werden soll.
Für die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) ist diese Kürzung von Einkommen nicht nachvollziehbar. „Kein Betrieb bildet einen Lehrling mehr aus, nur weil der überbetrieblichen Ausbildungsschiene Geld weggenommen wird“, so der Bundesvorsitzende der GBH und SPÖ-Nationalratsabgeordneter Josef Muchitsch.
Lehrlingsstatistiken beweisen, dass der Lehrantritt immer später erfolgt. Die Zahl der LehranfängerInnen, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres eine Lehre beginnen, steigt seit Jahren kontinuierlich. „Jugendliche müssen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung zur Fachkraft zu absolvieren. Wenn Betriebe nicht mehr ausbilden, muss die öffentliche Hand einspringen. Wieso werden diese Lehrlinge nun in Zeiten von Fachkräftemangel mit Einkommensverlust bestraft“, fragt Armina Pramenkovic, GBH-Jugend-Vorsitzende.
Für die Gewerkschaft Bau-Holz ist klar: Die Fachkräfteausbildung muss in Österreich auf allen Ebenen forciert werden. Die Lehre muss attraktiver werden – dazu gehört auch eine Lehrlingsentschädigung, mit der sich junge Menschen etwas leisten können. „Einsparungen beim Einkommen junger Menschen führen zu einer weiteren Schwächung der Lehrausbildung in Österreich“, warnt Muchitsch.