Nur mehr 166 Euro Strafe für fehlende Schutzmaßnahmen am Baugerüst
„FPÖ und ÖVP liefern täglich den Wahrheitsbeweis für den Vorwurf, dass sie die ArbeitnehmerInnen verraten“, sagt SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch. „Vor drei Wochen haben wir Kurz und Strache beim Versuch erwischt, die Strafen für falsche Meldungen an die Sozialversicherung mit einem Minimalbetrag zu deckeln. Jetzt liegt ein Gesetzesentwurf vor, mit dem Lohn- und Sozialdumping praktisch straffrei gestellt wird“, kritisiert Muchitsch. Nach diesem Entwurf muss ein Unternehmen, das fünfhundert ArbeitnehmerInnen unterbezahlt, nicht mehr zahlen als ein Unternehmen, das einen Arbeitnehmer unterbezahlt.
Konkret geht es ums Bezahlen unter Kollektivvertrag (KV), fehlende Absicherung auf Baustellen, falsche Meldungen an die Sozialversicherung, Verletzung des Arbeitszeitgesetzes und sehr viele Delikte mehr. Die Verwaltungsstrafen dafür sind bisher, wie Muchitsch betont, vernünftigerweise nach der Schwere der jeweiligen Delikte und nach der Zahl der Betroffenen bemessen.
„Es ist ein Unterschied, ob ein Unternehmen einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin unter KV bezahlt oder fünfhundert ArbeitnehmerInnen um ihren gerechten Lohn bringt. Es ist ein Unterschied, ob ein Unternehmen einen Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin zu lange arbeiten lässt oder tausend“, erläutert Muchitsch. Diesen Unterschied müsse man auch in der Strafhöhe wiederfinden.“ Jeder Mensch mit einem halbwegs ausgeprägten sozialen Gewissen verstehe das.
Muchitsch verweist auf einen Fall aus Niederösterreich, wo bei einer Baustellenerhebung im August des Vorjahres sechs Arbeitnehmer bei Isolierungs-, Maurer- und Schalungsarbeiten angetroffen wurden, die vom Arbeitgeber um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden; ausbezahlt wurde ihnen nur eine Summe zwischen 25 und 40 Prozent des kollektivvertraglichen Lohnes.
Hier sieht nun das Gesetz zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping Strafen von 2.000 bis 20.000 Euro pro ArbeitnehmerIn vor. Im konkreten Fall hat die Behörde einmal 6.000 Euro und fünfmal 5.500 Euro Strafe beantragt, in Summe also 33.500 Euro. Mit der von FPÖ und ÖVP geplanten Novelle käme das Unternehmen, das die Arbeiter um mehr als die Hälfte ihres Lohns betrogen hat, mit 6.000 Euro Strafe davon.
Dass dieser „schwarz-blaue Sonderrabatt für Sozialbetrug“ nicht nur finanzielle Aspekte hat, sondern potentiell auch lebensgefährlich sein kann, zeigt Muchitsch an einem weiteren Beispiel: Ein Bauunternehmen beschließt bei den vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen am Baugerüst zu sparen und lässt daher 20 MitarbeiterInnen unter lebensgefährlichen Bedingungen arbeiten. Derzeit bezahlt das Bauunternehmen 166 Euro Strafe pro MitarbeiterIn, also 3.320 Euro. Nach dem Willen von FPÖ-Chef Strache und ÖVP-Obmann Kurz käme das Bauunternehmen dann mit 166 Euro davon.
Muchitsch abschließend: „Das Aus für das Kumulationsprinzip ist eine Einladung der österreichischen Bundesregierung zu organisiertem Sozialbetrug und zum Verzicht auf lebensrettende ArbeitnehmerInnenschutzvorkehrungen. Die ArbeitnehmerInnen sind dieser Regierung egal. Das Motto der Regierung lautet: ‚Sozialbetrug muss sich wieder lohnen‘.“