Muchitsch: „Davon profitieren vor allem große Unternehmen.“ Die ÖVP-FPÖ-Regierung beschloss Obergrenzen für Verwaltungsstrafbestimmungen bei Verstößen gegen die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung und für die Nicht-Anmeldung von ArbeitnehmerInnen bei der Sozialversicherung. Dabei ziehen ÖVP und FPÖ auch bei der Nicht-Anmeldung bei der Sozialversicherung einen „Deckel“ ein; egal, wie viele ArbeitnehmerInnen ein Unternehmen nicht anmeldet, die Strafe wird in Zukunft nie höher ausfallen als das Fünffache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage, das sind rund 25.000 Euro.
Scharfe Kritik kommt dazu von SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch: „Die Regierung unterstützt damit per Gesetz organisierten Sozialbetrug. Je mehr Betrugsfälle in einem Unternehmen, desto billiger wird es für den Unternehmer. Ein Schlag ins Gesicht für alle anständigen und seriösen Unternehmen.“
Bis dato gilt, dass jeder einzelne Verstoß gegen die verpflichtende Anmeldung bei der Sozialversicherung mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wurde. Nach dem Gesetzesbeschluss wird es in Zukunft keinen Unterschied ausmachen, ob ein Unternehmen zwanzig, hundert oder tausend ArbeitnehmerInnen nicht anmeldet. „Davon profitieren natürlich vor allem große Unternehmen“, kritisiert Muchitsch.
„Kurz und Strache haben den Kampf gegen Sozialbetrug eingestellt. Sie lassen die ArbeitnehmerInnen genauso im Stich wie die unzähligen ehrlichen Unternehmen“, so der SPÖ-Sozialsprecher.