Korinna Schumann zur neuen ÖGB-Frauenvorsitzenden gewählt
Im Anschluss an den FSG-Frauenkongress stellte sich Korinna Schumann am ÖGB-Bundesfrauenkongress der Wahl zur neuen Vorsitzenden. Sie folgt Renate Anderl, der neuen Arbeiterkammer-Präsidentin, nach. Beschlossen wird auch der neue Leitantrag, der im Zeichen der Digitalisierung steht.
- Der digitale Wandel stelle die Arbeitswelt und damit die gewerkschaftliche Interessensvertretung von Frauen vor große Herausforderungen, heißt es gleich eingangs im Leitantrag. Der Forderungskatalog der ÖGB-Frauen ist umfangreich und deckt Themen wie Vereinbarkeit, Arbeit, Pflege oder Bildung ab.
- Im Bereich Arbeit etwa fordern die Frauen eine Verkürzung der Normalarbeitszeit und damit einhergehend eine Absenkung der höchstzulässigen Tages-, Wochen- und Jahresarbeitszeit. Ziel ist auch das Erreichen der sechsten Urlaubswoche für alle. Gefordert werden eine Lehrlingsentschädigung von mindestens 700 Euro ab dem ersten Lehrjahr und ein kollektivvertraglicher Mindestlohn von 1.700 Euro brutto bei Vollzeitbeschäftigung in allen Kollektivverträgen. 1.500 Euro Lohn oder Gehalt sollen steuerfrei sein. Für Teilzeitbeschäftigte soll ein Rechtsanspruch auf Erhöhung der Arbeitszeit gelten.
- Die ÖGB-Frauen wollen die verpflichtenden Einkommensberichte ausgeweitet wissen auf Unternehmen ab 100 Arbeitnehmer sowie alle Dienstgeber, auch Länder und Gemeinden. Wird kein Bericht erstellt, sollen spürbare Sanktionen drohen.
- Im Kapitel Soziale Sicherheit werden unter anderem die Abschaffung der 24-Stunden-Betreuung auf selbstständiger Basis sowie Psychotherapieplätze auf „Krankenschein“ gefordert. Für den Ausbau von Frauenhäusern sollen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Die Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters oder Pensionskürzungen werden abgelehnt. Was die Angleichung des Frauen- und Männerpensionsantrittsalter betrifft, soll die derzeitige Gesetzeslage unverändert bleiben.
- Wenn Arbeitnehmer Schwerarbeit leisten, sollen Arbeitgeber einen höheren Pensionsbeitrag leisten. Die Nettoersatzrate beim Arbeitslosengeld soll in einem ersten Schritt auf mindestens 60 Prozent erhöht werden. Bei der Mindestsicherung soll wieder ein bundesweites System gelten.
- Erwerbsarbeit, Familie und Privatleben müssen vereinbar sein, daher fordern die Frauen im gleichnamigen Kapitel unter anderem einen Rechtsanspruch auf einen Babymonat mit arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung. Hier pochen sie auch auf einen vollen Lohnausgleich ohne Anrechnung auf das Kinderbetreuungsgeld. Weiter brauche es einen Rechtsanspruch auf ein Kinderbildungsangebot ab dem 1. Lebensjahr. Ausgebaut werden sollen auch die Möglichkeiten der Pflegefreistellung.
- Was die Aus- und Weiterbildung betrifft, werden Rechtsansprüche auf Bildungskarenz und Bildungsteilzeit gefordert, ebenso die nötigen Rahmenbedingungen für ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr. Auch künftig sollen mindestens 50 Prozent der AMS-Fördermittel für Frauen zur Verfügung stehen. Auf europäischer Ebene unterstützen die Frauen die Forderung nach einer EU-Richtlinie zur europaweiten Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen.
Der ÖGB-Bundesfrauenkongress startete am 9. April mit Begrüßungsworten der scheidenden ÖGB-Frauenchefin Renate Anderl und Frauenministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Auch ÖGB-Präsident Erich Foglar und tags darauf AK-Präsident Rudi Kaske standen auf der RednerInnenliste.