Von Grund auf reformieren oder gänzlich abschaffen – Gesundheitsversorgung braucht Vertrauen.
Der private Krankenanstalten-Finanzierungs-Fonds (PRIKRAF) ist schon wieder in den Schlagzeilen. Andreas Huss (FSG), ArbeitnehmerInnenobmann der ÖGK, fordert daher erneut eine umfassende Reform des PRIKRAF. Denn für die 7,4 Millionen Krankenversicherten der ÖGK ist dieser unverständlich und undurchsichtig: „Wenn eine Reform nicht gelingt, müssen wir den PRIKRAF abschaffen und die Krankenversicherungen finanzieren die Leistungen wie zuvor mit Einzelverträgen.“
Die zusätzlichen 14,7 Millionen Euro, die jährlich durch die türkis-blaue Entscheidung an den PRIKRAF fließen, müssen zurückgenommen werden.
„Grüne in der Bundesregierung sollen Verantwortung übernehmen.“
Allein der ÖGK fehlen dadurch über zehn Millionen Euro pro Jahr. Heute wissen wir, schon 2019 war der Hauptprofiteur dieser Zusatzzahlungen die PremiQaMed-Gruppe. Jene Gruppe, die an die ÖVP gespendet hat, so Huss weiter. So war offenbar auch das dritte Ziel der Sozialversicherungsstrukturreform (SV-OG), „den Zugang von privaten Gesundheitsdienstleistungsanbietern im öffentlichen Gesundheitssystem zu erleichtern“, zu verstehen.
Reformnotwendigkeiten
„Da die Krankenversicherungsträger den PRIKRAF zu 100 Prozent finanzieren, müssen auch sie entscheiden und kontrollieren können, was mit dem Geld im Fonds finanziert wird. Daher muss das PRIKRAF-Gremium auf Vertreter der drei KV-Träger reduziert werden. Alleine die Krankenversicherung soll entscheiden welche Leistungen aus dem Fonds bezahlt werden und welche Spitäler in den Fonds aufgenommen werden. Der Bund soll wie in der gesamten Sozialversicherung ein Aufsichtsrecht bekommen“, fordert Huss.
Dafür müssen die Privatspitäler aber auch an der öffentlichen Gesundheitsversorgung zu Kassentarifen mitwirken.
„Privatspitäler sollen ambulante Versorgungen zu Kassentarifen übernehmen und eine bestimmte Anzahl von Betten auch für nicht zusatzversicherte ,NormalpatientInnen‘ zur Verfügung stellen.“
Zusätzlich ist eine strenge Qualitätskontrolle der erbrachten Leistungen nötig. „Es kommt immer wieder vor, dass PatientInnen aus Privatkliniken auf Grund von Komplikationen in öffentliche Spitäler oder gar in Intensivstationen überstellt werden müssen. Dann bezahlen die Beitragszahler doppelt“, so Huss.
Wenn diese Reform nicht umgesetzt wird oder nicht gelingt, dann muss der PRIKRAF abgeschafft werden und die Privatspitäler müssen, wie vor der PRIKRAF-Einführung, mit den Krankenversicherungsträgern Direktverrechnungsabkommen abschließen. Das hat vor dem PRIKRAF auch funktioniert. Der Vorteil wäre, dass nur jene Spitäler ein derartiges Abkommen bekämen, die für die Versorgung auch tatsächlich eine Relevanz haben.
„Schönheitskliniken wären damit ausgeschlossen. 2019 erbrachten ohnehin nur 30 der 45 PRIKRAF-Spitäler wirklich medizinisch relevante Leistungen.“
Wenn durch Parteispenden der Eindruck entsteht, dass Änderungen im Gesundheitssystem kaufbar sind, schwächt das das Vertrauen in das österreichische Gesundheitssystem massiv. Das darf nicht noch einmal passieren.
2017 wurden gleiche Leistungen für gleiche Beiträge versprochen. Dieses Versprechen wurde nicht gehalten.
Es kann nicht sein, dass Privatversicherte bessere Leistungen bekommen, und die BeitragszahlerInnen der Krankenversicherung dafür die Rechnung übernehmen.