Gesetzentwurfes muss für AufstockerInnen in der Sozialhilfe angepasst werden
Anstelle das Arbeitslosengeld zu erhöhen, hat die Bundesregierung für die Einmalzahlung an arbeitslose Menschen einen Gesetzesentwurf vorlegt, der echte Tücken hat. Denn es besteht die Gefahr, dass jene Menschen, deren Einkommen so gering ist, dass sie zusätzlich Sozialhilfe beziehen, sogenannte „Aufstocker“, von der Einmalzahlung gar nicht profitieren. Dann nämlich, wenn die zusätzliche Leistung durch den zeitgleichen Entzug der Sozialhilfe gar nicht bei ihnen ankommt.Â
„AufstockerInnen sind aber diejenigen, die besonders auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, weshalb das Gesetz unverzüglich adaptiert werden muss. Die Nichtanrechenbarkeit der Einmalzahlung auf Sozialhilfeleistungen muss grundsatzgesetzlich sichergestellt werden. Das zusätzliche Geld muss den Betroffenen auch ausbezahlt werden“, appelliert Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich angesichts des vorliegenden Gesetzesentwurfs an die Regierung. In einem ersten Schritt geht es um die Adaptierung des Gesetzesentwurfes.
„Grundsätzlich sind Einmalzahlungen aber nicht ausreichend, um die langfristigen finanziellen Einbußen von Arbeitslosigkeit ernsthaft zu entschärfen.“
„Im Sinne der gesellschaftlichen Chancengerechtigkeit sollten Menschen in prekären Verhältnissen nicht durch Einmalzahlungen abgefertigt werden, sondern müssen rasch durch die dauerhafte Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf zumindest 70 Prozent entlastet werden“, hält Fenninger weiter fest.Â
Arbeitslosigkeit und insbesondere Jugendarbeitslosigkeit führen zu weitreichenden negativen Folgen. „Durch den drastischen Einkommensabfall der bei Arbeitslosigkeit zum Tragen kommt, erleben arbeitssuchende Personen Unsicherheit, Angst und Stress. Finanzielle Sorgen befördern langfristige psychische und gesundheitliche Probleme. Es bleibt dabei, schaffen wir umgehend armutsfeste Existenzgrundlagen, um die Folgen der COVID-19-Krise für die Menschen nachhaltig abzufedern“, fordert Fenninger.