Linktipps für die derzeit vermutlich meistgestellten FragenÂ
Darf der Arbeitgeber die Belegschaft einseitig nach Hause schicken? Bekomme ich trotz Entfalls meiner Arbeitsleistung weiterhin bezahlt? Was ist derzeit bei Verdacht zu tun?
Das Wichtigste vorweg: Bei Auftreten der Symptome Husten, Halsschmerzen, Fieber, Kurzatmigkeit und Atembeschwerden UND Aufenthalt in den letzten 14 Tagen in einer durch COVID-19 betroffenen Region ODER engem Kontakt zu einer infizierten Person gilt:
- Unbedingt zu Hause bleiben!
- Beim Gesundheitstelefon 1450 anrufen (ohne Vorwahl aus allen Netzen). Auch den Hausarzt bei Erkrankungsverdacht nicht persönlich aufsuchen, sondern telefonisch kontaktieren.
- Die/den direkte/n Vorgesetzte/Vorgesetzten telefonisch informieren.
- Bei Husten unbedingt Mund und Nase mit Taschentuch oder mit deinem Ellbogen bedecken (nicht mit den Händen), um andere vor einer möglichen Ansteckung zu schützen.
- Häufiges, gründliches Händewaschen mit Seife.
Weitere Infos gibt es bei der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Arbeitsrechtliche Infos stehen auf der Website des ÖGB und der Arbeiterkammer. Aktuelle Reiseinformationen gibt es beim Außenministerium.