Kosten für Häftlingsversorgung nicht auf die Krankenversicherung abwälzen
„Die ÖGK ist jetzt schon ein Sammelbecken für jene Gruppen, die weniger in die Krankenversicherung einbezahlen können, als sie an Leistungen brauchen. Sollte man überlegen, nun auch die Häftlinge in die Krankenversicherung einzubeziehen, muss klar sein, dass dies nur mit einer vollen Kostenrückerstattung seitens des Bundes einhergehen kann“, sagt Andreas Huss, Geschäftsführer der FSG in der Gewerkschaft Bau-Holz und Vizeobmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK).
Schon bisher kommt es bei den Beiträgen von z. B. arbeitslosen Menschen und AsylwerberInnen zu einer Unterdeckung – eine zusätzliche Belastung, die andere Kassen nicht haben.
Huss fordert daher einmal mehr einen Risikostrukturausgleich zwischen den „reichen Kassen“ (BVAEB und SVS) und der ÖGK, um die Lasten der unterfinanzierten Gruppen auszugleichen. Die BVAEB etwa hat rund 400 Euro pro Versichertem mehr an Beitragseinnahmen als die ÖGK. Huss: „Diese Ungerechtigkeit muss dringend ausgeglichen werden. Auch der neue Sozialminister Rudolf Anschober fordert einen solchen Risikoausgleich, das gibt uns Hoffnung auf eine faire Lösung. Hoffentlich kann er sich durchsetzen.“
Gesundheitsversorgung von Häftlingen ist staatliche Aufgabe
Die Gesundheitsversorgung von Häftlingen ist eine staatliche Aufgabe, die bisher rund 100 Mio. Euro pro Jahr gekostet hat. Huss: „Der Staat ist für seine Häftlinge selbst verantwortlich. Wenn die ÖGK die Versorgung der Häftlinge übernehmen soll, muss jedenfalls klar sein, dass der Bund die Kosten in der vollen Höhe übernimmt und diese nicht auf die Krankenversicherung abwälzt. Mit der Kassenfusion wurden der Sozialversicherung ohnehin schon mehr als 200 Mio. Euro pro Jahr entzogen. Die ÖGK muss daher für die nächsten drei Jahre einen Abgang von 500 Mio. Euro budgetieren. Unter diesen Voraussetzungen ist eine weitere Belastung auf Kosten der BeitragszahlerInnen absolut unverantwortlich.“