Rainer Wimmer: Ungerechtigkeiten im Pensionssystem beseitigt

Auch Bundesrat stimmte dafür, im Schnitt rund 3.200 Euro netto mehr pro Jahr

Am 10. Oktober 2019 stimmte nach dem Nationalrat jetzt auch der Bundesrat für die Beseitigung von Ungerechtigkeiten im Pensionssystem. Die Initiative setzten die sozialdemokratischen GewerkschafterInnen im Nationalrat. Ein erneuter SPÖ-Antrag, dass auch die Pensionshöhe von jenen Menschen, die bereits mit Abschlägen in Pension sind, neu berechnet werden, fand leider keine Mehrheit. Sie hätten dann ebenfalls ab 1. Jänner 2020 ihre Pension abschlagsfrei ausbezahlt bekommen. Zudem wären neben fünf Jahren Kindererziehungszeiten auch Präsenz- oder Zivildienst auf die 45 Jahre angerechnet und die Verbesserungen auch für BeamtInnen sowie für definitiv gestellte Bedienstete der Post und Bahn umgesetzt worden.

Was kommt neu?

Wer bisher 45 Arbeitsjahre oder mehr vorweisen konnte und vor 65 Jahren die Schwerarbeitspension antreten wollte, weil beispielsweise die Arbeit schon zu belastend war, musste hohe Abschläge in Kauf nehmen – bis zum Lebensende. Am 19. September 2019 konnten die sozialdemokratischen GewerkschafterInnen im Nationalrat das Ende dieser Ungerechtigkeit durchsetzen. Gegen den Antrag stimmten ÖVP und NEOS.

Wer 45 Jahre gearbeitet hat, hat bei folgenden Pensionssarten (vorgesehen bei Pensionsantritt ab 1. Jänner 2020) keine Abschläge mehr:

  • Langzeitversichertenpension: Abschläge von bis zu 12,6 Prozent abgeschafft
  • Schwerarbeitspension: Abschläge bis zu 9 Prozent abgeschafft
  • Invaliditätspension: Abschläge bis zu 13,8 Prozent abgeschafft

„Damit ist ein zentrales Anliegen der Produktionsgewerkschaft PRO-GE jetzt umgesetzt worden. Wir kämpfen seit vielen Jahren dafür, dass all jene, die mit 15 Jahren zu arbeiten begonnen haben, die Chance erhalten, ohne Nachteile den Ruhestand früher anzutreten. Hier geht es um Personen, die nach vielen Jahren der harten Arbeit an ihren körperlichen Grenzen angelangt sind. Viele können angesichts der sich stetig verdichtenden Arbeit einfach nicht mehr bis 65 im Job durchhalten“, sagte Rainer Wimmer, Vorsitzender der Gewerkschaft PRO-GE und der sozialdemokratischen GewerkschafterInnen. Den im Nationalrat vertretenen sozialdemokratischen GewerkschafterInnen ist es gelungen, eine der großen Ungerechtigkeiten in Folge der schwarz-blauen Pensionsreform unter Wolfgang Schüssel aus den 2000er Jahren zu beseitigen.

Mit der erfolgreichen Änderung werden zukünftig auch bis zu 60 Versicherungsmonate der Kindererziehung als Beitragsmonate berücksichtigt.

Auch beim Sonderruhegeld wurden die Abschläge beseitigt. Wer nach dem Nachtschwerarbeitsgesetz Nachtarbeit in Verbindung mit Schwerarbeit leistet, muss in Zukunft keine Abschläge mehr befürchten. Diese betrugen bisher bis zu 13,8 Prozent.

>> Infos auch auf www.proge.at

Was zu beachten ist

Die Regelungen treten mit 1. Jänner 2020 in Kraft, das heißt: Es sind nur Pensionsantritte ab dem 1. Jänner 2020 betroffen. Nachdem es sich um eine beträchtliche Erhöhung der Monatspension handelt, sollten laut Arbeiterkammer (AK) Personen mit 45 Arbeitsjahren, die ihren Pensionsantritt mit 1. Oktober 2019, 1.November 2019 oder 1. Dezember 2019 geplant haben, einen Aufschub des Pensionsantritts auf 1. Jänner 2020 prüfen lassen. Sollten nur wenige Monate auf die 45 Arbeitsjahre fehlen, ist zu überlegen, den Pensionsantritt bis zum Erreichen der 540 Beitragsmonate der Erwerbstätigkeit aufzuschieben, rät die AK.

Betroffen von der Regelung sind alle vorzeitigen Pensionsformen, sofern 45 Arbeitsjahre vorliegen; das sind die Langzeitversichertenpension (Hacklerregelung) ab dem 62. Lebensjahr, die Schwerarbeitspension ab dem 60. Lebensjahr und in wenigen Fällen auch die Invaliditätspension.

Die Auswirkungen sind groß und bedeuten für die Betroffenen deutlich höhere Pensionszahlungen. Bei Langzeitversicherten etwa liegen die Pensionen nach 45 Arbeitsjahren im Durchschnitt bei rund 2.553 Euro brutto (1.956 Euro netto). Die Abschlagsbefreiung bewirkt eine Erhöhung auf 2.921 Euro brutto (2.170 EUro netto); das ist eine monatliche Erhöhung der Bruttopension um 368 Euro (netto 214 Euro) und eine jährliche Erhöhung um brutto 5.152 Euro und netto 3.226 Euro (inkl. Sonderzahlungen).

Service

Informationen zu den Änderungen im Pensionsrecht bietet die Arbeiterkammer Wien unter 01/50165-1204 täglich von 8:00 bis 15:45 Uhr an.

Für Auskünfte und Pensionsberatungen steht auch die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zur Verfügung, Telefon 05 03 03 (Montag bis Donnerstag von 7.00 bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.00 bis 15.00 Uhr).