Karfreitag muss zum gesetzlichen Feiertag für alle werden!
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Karfreitagsregelung ist wegweisend. Im Sinne der Gleichbehandlung wurde festgestellt, dass alle Beschäftigten – egal welcher Religion sie angehören – gleichbehandelt werden müssen“, zeigt sich der FSG-Vorsitzende Rainer Wimmer erfreut. „Die österreichischen ArbeitnehmerInnen und Arbeitnehmer zeichnen sich durch überdurchschnittlich lange Arbeitszeiten aus. Der Karfreitag soll daher ein Feiertag für alle werden, denn das haben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verdient“, so der Gewerkschafter.
Auch die mit 1. September 2018 auf Wunsch der Industrie in Kraft getretene Neuregelung der Arbeitszeit erhöht den Druck auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Es wäre daher mehr als fair, dass die Regierung nun eine Klarstellung im Sinne der arbeitenden Menschen trifft. Auch für die Wirtschaft ist dies verkraftbar. Wie das Wertschöpfungsbarometer der Arbeiterkammer zeigt, erwirtschaftet ein Beschäftigter mittlerer und größerer Unternehmen 38.047 Euro mehr, als er dem Betrieb kostet. Die finanziellen Mittel wären daher gegeben, einen weiteren freien Tag zu ermöglichen“, sagt Wimmer.
Immer mehr ArbeitnehmerInnen auch am Abend und am Wochenende erreichbar
„Die Menschen in Österreich liegen mit ihren wöchentlichen Arbeitszeiten an einem der europäischen Spitzenplätze. Immer mehr ArbeitnehmerInnen glauben, auch am Abend und am Wochenende erreichbar sein zu müssen. In den vergangenen Wochen haben Tausende Beschäftigte Urlaubstage nicht zur Erholung, sondern für Hilfseinsätze nach Lawinenkatastrophen verbraucht. Das sind nur einige Gründe dafür, dass sich die ArbeitnehmerInnen einen zusätzlichen Feiertag mehr als verdient haben“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB.
Der ÖGB fordert daher, dass der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag für alle ArbeitnehmerInnen festgesetzt wird – wie alle anderen gesetzlichen Feiertage auch. Die vorhersehbaren Einwände der UnternehmervertreterInnen weist Achitz zurück: „Immer wieder wird behauptet, dass es in Österreich zu viele gesetzliche Feiertage gäbe. Dabei verschweigen die Arbeitgeber aber, dass manche davon ohnehin jedes Jahr auf einen Sonntag fallen, nämlich Oster- und Pfingstsonntag“, so Achitz. Auch der 6. Jänner ist heuer als Feiertag de facto ausgefallen, weil er auf einem Sonntag zu liegen kam.
Einstieg in weitergehende Arbeitszeitverkürzung
„Die Menschen brauchen mehr Freizeit, um länger gesund und arbeitsfähig zu bleiben. Immerhin wird von ihnen erwartet, dass sie immer später in Pension gehen“, sagt Achitz. Auch im Sinne der gerechteren Aufteilung der vorhandenen Arbeit seien mehr Feiertage wünschenswert – als bescheidener Einstieg in eine weitergehende Arbeitszeitverkürzung.“
Die ArbeitsrechtsexpertInnen von ÖGB und Gewerkschaften werden das Urteil des EuGH im Detail analysieren und prüfen, ob und welche rechtlichen Schritte betroffenen Mitgliedern empfohlen werden.